Haustechnik-Corbusierhaus 
Berlin 

Infos & Aktuelles  

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen!

Falls Sie ein Namensschild für den "Stillen Portier" im Foyer bestellen möchten, nutzen Sie bitte das 

Kontakt  Formular   

Wichtige und interessante Mitteilungen erhalten Sie regelmäßig per E-Mail nach Anmeldung bei unserem Newsletter 

Für die Seite „Infos für Eigentümer" können Sie sich hier anmelden.

 Fassadensanierung Westseite in drei Bauabschnitten


Alles zum Ablauf und Fortschritt der Fassadensanierung 3. BA 2025 - finden Sie in Kürze hier

Fotos, die während der Entstehung des Corbusierhauses gemacht wurden, sind jetzt hier als Dokumentation zu finden. Hauptsächlich aus den Jahren 1956 - 1958 - aber auch einige aus den Folgejahren nach der Fertigstellung und dem Bezug - bis 1991

Lesen Sie auch: Die Geschichte der Haustechnik im Corbusierhaus - 1958 bis heute

Bitte schenken Sie den unten stehenden Hinweisen besondere Aufmerksamkeit und geben sie diese ggf. auch an Ihre Mieter weiter!

 Hinweis: Zum Öffnen aller mit (PDF) gekennzeichneten Dokumente wird der Acrobat Reader benötigt


Neuigkeiten


Zurück zur Übersicht

03.01.2021

Ablesung Heizkostenverteiler - Überprüfung Rauchwarnmelder

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihnen allen ein gesundes neues Jahr!

Das neue Jahr hat gerade erst begonnen, da stellt uns die Corona Pandemie schon wieder vor eine große Herausforderung. Die Heizkostenverteiler müssen abgelesen und die Rauchwarnmelder überprüft werden. Auch in Corona Zeiten!
Gesetzlich ist eindeutig geregelt, dass die Bewohner ein Betreten der Wohnung zu diesem Zweck grundsätzlich zulassen müssen.
(…auch im Rahmen der Erstellung einer Heizkostenabrechnung muss das Betreten einer Wohnung erfolgen, um die Heizkostenverteiler an der Heizung abzulesen. Grundsätzlich ist der Mieter verpflichtet, das Betreten zu dulden. Nun stellt sich die Frage, ob von diesem Prozedere in Zeiten der Corona-Krise abgesehen werden kann. Das ist nicht so. Die Heizkostenverordnung, die die Ablesung zur Abrechnung vorschreibt, ist zwingend! Dies ergibt sich aus § 2 der Heizkostenverordnung).
Da die Wohnungen in unserem Haus mit elektronischen Heizkostenverteilern ausgestattet sind, kann es allerdings eine Ausnahme geben.
(…als Lösung bietet sich eine Selbstablesung durch die Eigentümer / Mieter an, wenn es sich um elektronische Heizkostenverteiler handelt. Diese speichern oftmals die Verbrauchswerte zum Ablesestichtag. Wie die Ablesung durchgeführt werden muss, kann man sich von den Abrechnungsdienstleistern erklären lassen).
Zu Ihrem und unserem Schutz haben wir uns in diesem Jahr zusammen mit der Verwaltung sowie den Verwaltungsbeiräten darauf verständigt, diese Ausnahme zu nutzen und auf das Ablesen der Heizkostenverteiler durch die Haustechnik zu verzichten. Die ebenfalls vorgeschriebene Überprüfung der Rauchwarnmelder wird vorerst verschoben!
In den nächsten Tagen werden wir Ihnen Vordrucke mit der Bitte um Selbstablesung in die Briefkästen einwerfen. Bitte tragen Sie auf diesem Vordruck - entsprechend der in Ihrer Wohnung verbauten Heizkostenverteiler – die von Ihnen abgelesenen Werte ein.
Wir bitten um Rückgabe dieses Schreibens bis spätestens 31.01.2021 – in unseren Briefkasten im Foyer – bzw. bei uns im Büro.
Bitte benutzen Sie ausschließlich den zu Ihrer Wohnung gehörenden Vordruck!
Falls Sie Hilfe benötigen, rufen Sie uns bitte an. Wir helfen Ihnen selbstverständlich, unter Einhaltung der notwendigen Hygieneregeln weiter.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Mit freundlichen Grüßen
Haustechnik, v. Rein
030 – 304 755 1
0172 – 317 675 6
info@haustechnik-corbusierhaus.de



Zurück zur Übersicht