Haustechnik-Corbusierhaus 
Berlin 

Loggien - Markisen - Rollläden - Antennen

Markisen, Rollläden, Parabolantennen und andere technische Anlagen in den Loggien sind aus denkmalrechtlichen Gründen nicht erlaubt. Es steht in jeder Wohnung eine Antennensteckdose zur Verfügung, in die ein ausreichend vielfältiges Fernsehprogramm eingespeist wird. S. hier

Um die Form- und Farbgestaltung Le Corbusiers möglichst wenig zu beeinträchtigen, können allerdings Markisen nach den folgenden Bedingungen montiert werden. -

Eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung muss beantragt werden!

• Die denkmalschutzrechtliche Genehmigung durch die Untere Denkmalschutzbehörde
wird erteilt, wenn folgende Bedingungen eingehalten werden. 
• Einheitsmarkise Fabrikat: Warema
• Kassettenmarkise Terra K70 mit Kurbel oder elektrischem Antrieb, Neigungswinkel einstellbar von 5° - 40°
Breite: maximal 4,00 m - Achtung! Bei Loggien mit einem Regenfallrohr ist nach der Fassadensanierung nur eine Breite von 3,70 m möglich! 

Ausladung: maximal 1,50 m

Gestellfarbe und Tuchfarbe: grau ähnlich * NCS 2005-Y50R
Unterkante Markise: + 2,23 m ab Oberkante Fertigfußboden Loggia. 

• Die Markisen sind entsprechend der Zeichnung zu montieren, um eine ausreichende Befestigung zu gewährleisten und eine einheitliche Ansicht zu erlangen.

• Das Anbringen von Rollläden etc. an den Fenstern ist nicht gestattet!

• Die Montage einer Markise im oberen Bereich einer „hohen Loggia" wird nicht genehmigt!

• Eine Deckenmontage ist nicht möglich!

Ein Vordruck zur Beantragung bei der Unteren Denkmalschutzbehörde ist hier für Sie hinterlegt!

Ausführliche Auskunft bekommen Sie bei der Haustechnik!


Darstellung der genehmigungsfähigen Bereiche an denen eine Markise montiert werden kann.

Quelle: Denkmalpflegeplan